Der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) und das deutsche PEN-Zentrum e.V. fordern, dass auf das Auslieferungsvorbot gegen die Zeitschrift SINN UND FORM eine gesetzgeberische Klarstellung folgt.
Die beiden bedeutendsten Schriftsteller*innenverbände Deutschlands sehen im Beschluss des Landgerichtes Berlin, die Auslieferung der aktuellen Ausgabe der SINN UND FORM zu untersagen, ein juristisches Gefährdungsszenario der Pressefreiheit. Beide Verbände mahnen an, die grundgesetzlich verfügten Freiheitsrechte, in diesem Falle die Pressefreiheit, nicht den Usancen des Wettbewerbs- und Handelsrecht unterzuordnen.
Was ist geschehen? Die Akademie der Künste, in deren Haus die Zeitschrift erscheint, schreibt dazu in einem offenen Brief:
„Der Akademie der Künste ist durch das Landgericht Berlin vorläufig die weitere Herausgabe der Literaturzeitschrift SINN UND FORM untersagt worden. Hintergrund ist eine wettbewerbsrechtliche Klage der Zeitschrift LETTRE INTERNATIONAL und ihres Herausgebers Frank Berberich, der SINN UND FORM vorwirft, eine „Staatszeitschrift“ zu sein. (…)
Der gesamte Vorgang ist in der Geschichte der deutschen Literatur- und Kulturzeitschriften einzigartig. Als Reaktion auf eine LETTRE INTERNATIONAL nicht gewährte staatliche finanzielle Unterstützung während der Pandemie attackiert deren Herausgeber mit SINN UND FORM ein international hochangesehenes Periodikum. (…) In seiner Wirkung reicht dieser Angriff über die Herausgabe von SINN UND FORM weit hinaus.“
Wir schließen uns dieser Einschätzung ebenso an, wie der Stellungnahme des Beirates von SINN UND FORM, in der es heißt:
Der Angriff richtet sich gegen die Vielfalt des literarischen Lebens, das auf privates und öffentliches Engagement angewiesen ist.
Beirat der SINN UND FORM
Der Angriff von Lettre International „richtet sich gegen die Gattung als solche – auch andere Zeitschriften werden verklagt –, gegen die Vielfalt des literarischen Lebens, das nicht nur marktwirtschaftlicher Logik folgt, sondern auf privates und öffentliches Engagement angewiesen ist. Vorwand der Attacke von LETTRE INTERNATIONAL ist die Abschaffung einer ‚Staatszeitschrift‘. Das Ergebnis wäre eine zunehmende Verödung des kulturellen Austauschs und demokratischen Miteinanders. Aber gerade das ist in diesen Tagen wichtiger denn je.“
VS und PEN sind der Freiheit des Wortes und also auch der Pressefreiheit verpflichtet. Aus den Chartas der beiden Vereinigungen ergibt sich die Notwendigkeit, sich mit aller Kraft für diese (und andere) Freiheitsrechte einzusetzen. Wir fordern die Legislative auf, gesetzliche Vorkehrungen zu schaffen, die es der Judikative unmöglich machen, aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Rechtsvorschriften das Erscheinen von Zeitungen und Zeitschriften zu untersagen!
Für Rückfragen und Informationen wenden Sie sich bitte an:
Leander Sukov • +49.178.1305531