Fehlende Transparenz bei Honorarzahlungen, Männerbünde und mangelndes Selbstvertrauen von Kolleginnen – all das trägt zu Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen in der Kultur bei. Deshalb brauchen wir kollektive Verhandlungsmöglichkeiten für selbstständige Kreative. Tarifverträge und Basishonorare als Mindeststandards können vor ungleicher Bezahlung schützen.
Beitrag von Lisa Basten und Lisa Mangold
Um den Gender Pay Gap von selbstständigen Kulturschaffenden konkret zu beziffern beauftragte ver.di das Büro für Kulturwirtschaftsforschung (KWF) in Köln damit, die Zahlen der Künstlersozialkasse (KSK) auszuwerten.
Die Ergebnisse sind aufrüttelnd: Frauen, die über die KSK versichert sind, verdienen 24 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gender Pay Gap liegt bei selbstständigen Kulturschaffenden damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Jahr 2022. Wenn wir diese 18 Prozent in Arbeitstage umrechnen, ergibt sich: Frauen arbeiten in Deutschland im Schnitt die ersten 66 Tage des Jahres umsonst. Der Equal Pay Day am 66. Tag des Jahres mahnt diese Ungerechtigkeit: Er fällt in diesem Jahr auf den 7. März 2023 – fast schon zynisch, denn dieser Tag liegt einen Tag vor dem Internationalen Frauentag.
Mitglieder der KSK geben zu Beginn jeden Jahres an, welche Einkommen sie im nächsten Jahr erwarten. Diese Meldungen werden regelmäßig überprüft und diese Zahlen stellt die KSK auf ihrer Webseite zu Verfügung. Auf ihrer Grundlage lassen sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen auf vier Feldern herauslesen, in denen sich verschiedene Berufe tummeln: Musik, Wort, bildende Kunst (inkl. Design) und darstellende Kunst (inkl. Film).
Gender Pay Gap insgesamt und nach Branchen
Bei den uns vorliegenden Zahlen zeigt sich: In allen Kulturbranchen gibt es deutliche Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Michael Söndermann vom KWF hat auf unsere Bitte eine Ebene tiefer gegraben und die Einkommenslücken in den einzelnen Berufen analysiert.
Demnach liegt der Gender Pay Gap in der Musik bei insgesamt 23 Prozent, je nach Beruf gibt es klare Unterschiede. Gute Nachricht in der Musikpädagogik: Bei Musiklehrkräften sinkt die Lohnlücke kontinuierlich und liegt derzeit bei 14 Prozent. Allerdings ist das bei der KSK gemeldete Durchschnittseinkommen wie bei vielen anderen Berufen sehr gering. Weibliche Lehrkräfte verdienen jährlich im Schnitt 12.425 Euro, männliche 14.426 Euro. Aufgrund des geringen Einkommens ist anzunehmen, dass Musiklehrer*innen noch weiteren Beschäftigungsformen nachgehen.
Auch eine ver.di-eigene Umfrage aus dem Jahr 2021 zeigt: Nur wenige der befragten Kulturschaffenden finanzieren sich ausschließlich über eine einzige Einkommensquelle. Wenn sie ihr Geld bspw. als Chorleitung verdienen, schlägt die patriarchale Wucht voll zu: Frauen, die einen Chor leiten, verdienen im Schnitt 36 Prozent weniger als männliche Kollegen.
Als Mode-Designerin verdienen Frauen knapp halb so viel wie Männer, hier liegt der Gender Pay Gap bei 46 Prozent. Auch in der bildenden Kunst und im Design ist über alle hier versammelten Berufsgruppen die Lohnlücke mit insgesamt 30 Prozent enorm hoch. Eine ebenso gravierende Lage herrscht im Bereich Theater und Film mit über 34 Prozent Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern.
Die nun vorliegenden Zahlen schlüsseln den Gender Pay Gap noch konkreter auf: Wir sehen zum Beispiel, dass einer Theaterpädagogin 20 Prozent weniger Einkommen zur Verfügung steht als einem männlichen Kollegen, einer Malerin gar 29 Prozent weniger.
Unter denjenigen, die mit Worten arbeiten, beträgt die Einkommenslücke insgesamt 22 Prozent. In der KSK sind mehr Frauen als Männer mit dem Beruf „Belletristik-Autor*in“ gemeldet, der Gender Pay Gap umfasst hier acht Prozent. Sobald wir in andere Genres blicken, ändert sich die Lage massiv: Autorinnen für Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Multimedia verdienen 24 Prozent weniger als männliche Kollegen.
Jeder Prozentpunkt ist zu viel
Vergleichen wir die Zahlen miteinander, erscheinen acht Prozent Lohnunterschied bei den Belletristikautor*innen im Vergleich zu 24 Prozent durchschnittlichem Gender Pay Gap bei selbstständigen Kulturschaffenden auf einmal wenig – ein Trugschluss, so Lisa Mangold, Gewerkschaftssekretärin des Bereichs Kunst und Kultur in ver.di: „Hinter jedem einzelnen Prozentpunkt liegt eine massive Ungerechtigkeit – und hinter den Zahlen stehen Frauen, die für dieselbe Arbeit weniger Geld erhalten als Männer.“
Teilzeitfalle auch in der Kultur?
Die unterschiedlichen Einkommen von weiblichen und männlichen Versicherten der KSK könnten auch daraus entstehen, dass Frauen weniger Erwerbsarbeit leisten als Männer. Auch wenn wir bei Selbstständigen nicht von Teilzeitarbeit sprechen, da Arbeitszeiten nicht vertraglich festgeschrieben sind, können wir davon ausgehen, dass die strukturellen Gründe, die zu erhöhten Teilzeit-Anstellungen von Frauen führen, auch bei selbstständigen Kulturschaffenden greifen. Statistisch gesehen arbeitet jede zweite Frau in Teilzeit. Die Gründe liegen unter anderem in der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit. 38 Prozent begründeten 2018 die Entscheidung für Teilzeitarbeit mit familiären Verpflichtungen und Kinderbetreuung. Teilzeitarbeit führt zu weniger Einkommen und schlechteren Karrierechancen, damit verbunden sind die finanzielle Abhängigkeit vom Partner sowie drohende Altersarmut.
Es liegen allerdings keine differenzierten Zahlen vor, wie die Arbeitszeit in der selbstständigen Kulturarbeit verteilt ist. Es ist daher nur eine Annahme, dass auch in Kulturbranchen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern durch Teilzeit verstärkt wird.
Equal Pay muss eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist eigentlich ein schlechter Witz, dass wir hier und heute überhaupt dafür einstehen müssen.
Lisa Basten, Bereichsleitung Kunst und Kultur, ver.di-Bundesverwaltung
Männerbünde und implizite Vorurteile
Zu beobachten sind lang gewachsene Netzwerke in der Kultur, das zeigt auch die Untersuchung des Deutschen Kulturrats: „Als roter Faden zieht sich durch, dass neben allem Anspruch an Qualität, neben der eigenen Einschätzung, durchaus manchmal fordernder und forscher auftreten zu können, es vor allem die informellen Netzwerke und die gewachsenen Strukturen der Geschlechterverhältnisse sind, die es Frauen schwer machen, gleichberechtigt Fuß zu fassen.“ Konkret heißt das, Aufträge werden unter Kollegen vergeben – an entscheidenden Positionen sitzen öfter Männer.
Implizite Vorurteile der Auftraggeberseite sowie mangelndes Selbstvertrauen von weiblichen Kulturschaffenden tragen zu einer Differenz der Honorare bei. Selbstständige Kolleginnen stellen immer wieder fest, dass es ihnen schwerfällt, zu verhandeln. Sie sind unsicher, was für Honorare sie einfordern wollen, lassen sich in Verhandlungen einschüchtern oder spüren Widerstand von Auftraggeberseite. Auch das kann ein Faktor sein, der zu geringeren Einkommen von Frauen beiträgt.
All diese Faktoren sind durch geschlechterspezifische Sozialisation, sexistische Strukturen in der Arbeitswelt und patriarchale Rollenvorstellungen in der familiären Sorgearbeit bedingt. Es reicht nicht, Frauen für eine bessere Verhandlungsführung zu schulen, es braucht tiefgreifende und strukturelle Lösungen.
ver.di, KuKIm Mode-Design ist die Gender Pay Gap besonders hoch
Kollektive Verhandlungen und transparente Honorare als Schlüssel
Ein elementarer konkreter Schritt ist die Transparenz bei Honoraren. Wenn Honorare vergleichbar und ihre Berechnungen nachvollziehbar und öffentlich sind, erleichtert dies sowohl die Verhandlung als auch die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung. Die ver.di-Basishonorare leisten genau das. Kulturschaffende erhalten große Teile ihres Einkommens über die staatliche Kulturförderung. Der Staat steht in der Verantwortung, den Gender Pay Gap zu schließen.
Faire und transparente Löhne werden durch Tarifverträge ermöglicht. Immer wieder zeigen Analysen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass Tarifverträge eine ungleiche Bezahlung verhindern: „Tarifverträge unterscheiden nicht zwischen Männern und Frauen und gelten – von Führungskräften abgesehen – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben gleichermaßen“.
ver.di streitet für kollektive Verhandlungsmöglichkeiten auch für Selbstständige. Neben dem Aspekt, Transparenz herzustellen, können diese für Selbstständige auch eine Vereinzelung und eine willkürliche, sexistische Bezahlung begrenzen. Mit Tarifverträgen können Selbstständige angemessene Honorare etablieren – und auch Regelungen zur Arbeitszeit und Altersvorsorge treffen.